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Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen
Seit September 2007 ist die Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen tätig. Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, angebliche Behandlungsfehler zu überprüfen und eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Wenn eine Einrichtung des Sanitätsbetriebes verwickelt ist, können sich die Patienten im Schlichtungsverfahren von der Volksanwaltschaft vertreten oder unterstützen lassen.